Sicherheitsdienste
Nachdem in Deutschland 1901 die ersten Wach- und Sicherheitsdienste gegründet wurden, hat sich das Erscheinungsbild sowie die Aufgabenstellung im Laufe der Jahre stark verändert und der Nachtwächter mit Laterne gehört schon lange der Vergangenheit an.
Wach- und Sicherheitsdienstleister der heutigen Zeit arbeiten mit moderner Technik und das eingesetzte Personal wird der Branche entsprechenden Schulungen und Prüfungen unterzogen, welche bundesweit von der Industrie- und Handelskammer abgehalten werden.
Rechtliche Grundlagen aller in Deutschland durchgeführten Sicherheitsdienstleistungen sind die Bewachungsverordnung sowie der § 34a der Gewerbeordnung, deren Einhaltung durch die Ordnungsämter überwacht wird.
Private Sicherheitsdienstleister und deren Mitarbeiter verfügen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht über besondere staatliche Rechte und Befugnisse. Vielmehr stehen hier die Jedermannsrechte, die – wie der Name schon andeutet – jedem Bürger rechtlich zugesichert sind, klar im Vordergrund. Neben der sogenannten “Vorläufigen Festnahme” sind Notwehr, Nothilfe sowie das Hausrecht grundlegende Manifeste des Handelns.
Inzwischen sind private Sicherheitskräfte aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Ob im Geld- und Werttransport, der Absicherung von Gewerbe- und Industrieanlagen oder Shoppingmalls, bei Baustellenbewachungen und -absicherungen, als Citystreife oder Diskothekeneinlass werden tagtäglich wichtige Sicherheitsbereiche durch nichtstaatliche Resourcen abgedeckt – sei es in Ballungszentren wie dem Rhein-Main-Gebiet oder auch eher ländlichen Gebieten wie beispielsweise dem Hunsrück.
